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Praxisworkshop zur Erstattung von Innovationskosten

Viele Unternehmen entwickeln innovative Produkte und Services – oftmals aus dem eigenen Budget. Das sog. Wachstumschancengesetz ermöglicht jedoch, innovationsbezogene Personal- und Sachkosten steuerlich geltend zu machen.

Dabei ist der formale Aufwand nicht einmal besonders umfangreich: Gerade 4.000 Zeichen umfasst die Beantragung der steuerlichen Entlastung. Dennoch fragen sich viele interessierte Unternehmen, worauf es bei der Beantragung genau ankommt oder welche Nachweise geführt werden müssen. Genau hier setzt unser Workshop konkret, praktisch und mit fundierter Expertise an: Von der „richtigen“ Beantragung bis zur prüfsicheren Dokumentation!

Der ThinkTank OWL hat als fachlichen Experten Sergej Paveliev vom Zentrum für Innovation und Technik in Nordrhein-Westfalen, kurz ZENIT, gewinnen können. 

Die Veranstaltung wird im Rahmen des NRW.Innovationspartner-Projekts durchgeführt.


Programm

13:00 Uhr

Begrüßung und Einführung in den Praxis-Workshop

 

Workshop-Block 1 – Bescheinigungserlangung zur steuerlichen Entlastung

- Was ist die sog. Forschungszulage als steuerliche Entlastung bei Innovationsarbeiten im Unternehmen?

- Wie wird die steuerliche Entlastung beantragt?

- Wie ist der Verfahrensablauf zur Bescheinigungserlangung

- Interne und externe FuE, Sachkosten und Abschreibung von Gegenständen

- Die Online-Antragsmaske und ihre Herausforderungen

- Interaktive Praxisphase: Die Beantragung anhand von konkreten Beispielen erlernen

15.30 Uhr Snack-Break und Austausch 

 

Workshop-Block 2 – Notwendiges Berichtswesen und prüfsichere Dokumentation

- Welche Nachweise sind in Dokumentation zwingend notwendig?

- Welche Unterstützungen bzw. welche Vorbehalte der Steuerberater sind möglich?

- Gute Praxis zur sicheren Dokumentation und welche Fehler man wie vermeidet – best practice mit vielen konkreten Beispielen

- Wenn externe Unterstützung gewünscht wird: Wer kann mir helfen?

- Wie finde ich den richtigen externen Partner?

- Die steuerliche Entlastung als Regelprozess in Innovationsvorhaben verankern

- Offene Diskussion

18.00 Uhr Veranstaltungsende

 

Die Zahl der Plätze in diesem exklusiven Praxisworkshop ist auf 30 Unternehmensvertreter:innen begrenzt. Personen, die selbst zur steuerlichen Erstattung von Innovationsaufwänden kommerziell beraten, sind explizit nicht Zielgruppe der Veranstaltung. 

Datum und Uhrzeit
28.08.2024, 13:00 - 18:00 Uhr

Veranstaltungsort

ThinkTank OWL

Kurt-Schumacher-Str. 6

Raum: 208

33615 Bielefeld

Anfahrt & Parken

Navigation: Voltmannstraße 20, 33615 Bielefeld

Redner
  • Sergej Paveliev
Unsere Partner