Innovationsaufwände steuerlich geltend machen
Egal, ob Start-up, Mittelstandsunternehmen oder Großbetrieb – mit der Forschungszulage lassen sich Personal- und Sachaufwände aus innovativen Produktentwicklungen erheblich steuerlich geltend machen.
Dabei ist der formale Aufwand nicht einmal besonders umfangreich: Gerade 4.000 Zeichen umfasst die Beantragung der steuerlichen Entlastung. Dennoch fragen sich viele interessierte Unternehmen, worauf es bei der Beantragung genau ankommt oder welche Innovationsvorhaben für eine steuerliche Anerkennung in Frage kommen. Genau hier setzt unser kompaktes Informationsformat konkret, praktisch und mit fundierter Expertise an.
Programm
15:45 Uhr | Eintreffen der Gäste - Get-Togehter mit Kaffee & Keksen |
16.00 Uhr | Begrüßung durch die IHK-Zweigstelle Paderborn + Höxter (Dr. Claudia Auinger) |
Einführung durch den ThinkTank OWL (Klaus Jansen) Erläuterung des Verfahren zur Erlangung der Forschungszulage (Thomas Ley, InnoZent OWL) | |
17.00 Uhr | Kaffee-Pause |
Dos and Don'ts im Verfahrensablauf / Ihre Fragen - unsere Antworten Wichtige Aspekte für die verfahrenssichere Dokumentation (Thomas Ley, InnoZent OWL) Vorstellung des regionalen Netzwerkes Faire Beratung Forschungszulage OWL zur transparenten Unterstützung (Klaus Jansen) | |
18.00 Uhr | Ende |
Die Zahl der Plätze in diesem exklusiven Praxisworkshop ist auf 25 Personen (ein Platz pro Unternehmen!) begrenzt. Personen, die selbst zur steuerlichen Erstattung von Innovationsaufwänden kommerziell beraten, sind explizit nicht Zielgruppe der Veranstaltung.
Die Veranstaltung findet mit freundlicher Unterstützung durch die IHK-Zweigstelle Paderborn + Höxter und dem Netzwerk Faire Beratung Forschungszulage OWL statt.
Industrie und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld - Zweigstelle Paderborn + Höxter
Stedener Feld 14
33104 Paderborn